Betroffene von Einweisungen in DDR-Jugendhilfe-Einrichtungen wie Kinderheime und Jugendwerkhöfe können einen Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung stellen, wenn die Gründe, die zur Einweisung führten, rechtsstaatswidrig waren. Die Einweisung war insbesondere dann rechtsstaatswidrig, wenn sie nicht überwiegend auf das Wohl des Kindes oder Jugendlichen gerichtet war, etwa wenn sie der politischen Verfolgung oder sachfremden Zwecken gedient hat bzw. eine unverhältnismäßig harte Bestrafung darstellt.
Mit Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes im November 2019 wurden Beweiserleichterungen eingeführt. Verbesserte Möglichkeiten der strafrechtlichen Rehabilitierung gibt es dadurch für Betroffene von Einweisungen in Spezialheime (Spezialkinderheime für schwererziehbare Kinder, Jugendwerkhöfe und vergleichbare Einrichtungen wie Durchgangsheime oder Kombinat der Sonderheime für Psychodiagnostik und pädagogisch-psychologische Therapie), wenn die Einweisung nicht aufgrund von schwerwiegenden kriminellen Delikten oder gemeingefährlichen Verhaltens erfolgte.
Ebenfalls verbesserte Rehabilitierungsmöglichkeiten gibt es für Betroffene, die im zeitlichen Zusammenhang mit der rechtsstaatswidrigen Inhaftierung ihrer Eltern in Heime eingewiesen wurden. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern für diese Inhaftierung rehabilitiert wurden.
Einweisungen in den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau werden unabhängig von den Einweisungsgründen immer rehabilitiert.
Vor der Antragstellung ist ein Gespräch bei der Bürgerberatung des Landesbeauftragten empfehlenswert.
Für Betroffene, die heute noch unter den Folgen der Heimerziehung in der DDR leiden, war im Juli 2012 bis Ende 2018 bei der Landesbeauftragten die Anlauf- und Beratungsstelle MV für den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ eingerichtet worden. Meldungen zur Berücksichtigung durch den Fonds waren bis 30. September 2014 möglich. Betroffene, die Unterstützung bei der Schicksalsklärung suchen, können sich hier an die Bürgerberatung des Landesbeauftragten wenden.
Weitere Informationen zum Fonds Heimerziehung erhalten sie hier.