Härtefallfonds SED-Unrecht

Aus einem Härtefallfonds des Landes können Betroffene von SED-Unrecht aus Mecklenburg-Vorpommern künftig in besonderen Notlagen eine Unterstützungsleistung erhalten. Eine entsprechende Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten wird zum 1. Mai 2024 in Kraft treten.

Betroffene können sich bereits jetzt schriftlich an den Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur wenden. In der Behörde wird voraussichtlich ab Juni eine Beratungsperson eingestellt, die sich um die Anliegen der Betroffenen kümmern, Eingangsbestätigungen versenden und zu Beratungsgesprächen einladen wird.

Der Härtefallfonds wurde für 2024 und 2025 jeweils mit 50.000 Euro ausgestattet. Die einmalige Unterstützungsleistung in Höhe von 2.500 Euro wird Bürgerinnen und Bürgern des Landes gewährt, die nachweislich von SED-Unrecht betroffen waren und sich in einer akuten Notlage befinden. Im Ausnahmefall kann die Leistung bis zu 10.000 Euro betragen. Die Anträge werden nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Für das Verfahren beim Landesbeauftragten ist ein Beratungsgespräch verpflichtend.

 

Ihre schriftliche Anmeldung zur Berücksichtigung beim Härtefallfonds richten Sie per Post bitte an:

Härtefallfonds SED-Unrecht

Bleicherufer 7

19053 Schwerin

 

oder per Mail an

hff{at}lamv.mv-regierung.de

 

Einen Anmeldebogen, den Sie per Post oder Mail an den Härtefallfonds richten können, finden Sie hier als:

PDF zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen

Word-Datei zum digitalen Ausfüllen und Versand per Mail

PDF-Formular zum digitalen Ausfüllen und Versand per Mail

 

Eine Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten MV finden Sie hier.