Härtefallfonds SED-Unrecht

Mit Inkrafttreten einer Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten seit 1. Mai 2024 konnten Betroffene von SED-Unrecht aus Mecklenburg-Vorpommern in besonderen Notlagen eine Unterstützungsleistung aus einem Härtefallfonds des Landes erhalten.

Betroffene konnten sich schriftlich mit einem Meldebogenan den Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur wenden. In der Behörde war seit September 2024 eine Beraterin für die Anliegen der Betroffenen zuständig.

Der Härtefallfonds wurde für 2024 und 2025 jeweils mit 50.000 Euro ausgestattet. Die einmalige Unterstützungsleistung in Höhe von 2.500 Euro wurde Bürgerinnen und Bürgern des Landes gewährt, die nachweislich von SED-Unrecht betroffen waren und sich in einer gravierenden Notlage befanden. Die Anträge wurden nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Für das Verfahren beim Landesbeauftragten war ein Beratungsgespräch verpflichtend.

Die Mittel des Fonds sind für 2024 und 2025 ausgeschöpft worden. Neue Anträge auf Unterstützungsleistungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern können daher nicht mehr gestellt werden. Seit dem 9. November 2025 gibt es den Bundeshärtefallfonds. Leistungen können bei der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte beantragt werden. Mehr zu dem Antragsverfahren erfahren Sie hier.

 

Eine Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten MV finden Sie hier.

 

Die Richtlinie zum Härtefallfonds finden Sie hier.