Die Richtlinien zur Gewährung von Leistungen aus dem Härtefallfonds sind zum 9. November 2025 wirksam geworden. Der Härtefallfonds des Bundes löst den Härtefallfonds M-V ab, der bis zu seinem Inkraftreten zur Überbrückung eingerichtet war.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Rahmenbedingungen des Fonds:
- Mit dem Härtefallfonds wird eine finanzielle Unterstützung zur Linderung einer besonderen Notsituation gewährt. Sowohl der konkrete Bedarf als auch die besondere Notsituation sind eingehend darzulegen.
- Leistungen werden ausdrücklich nicht gewährt zur Begleichung von Kreditverbindlichkeiten oder sonstiger Schulden; auch können keine Anwalts- oder Verfahrenskosten übernommen oder Mittel als Darlehen oder Kaution gewährt werden. Eine Leistung ist insbesondere auch nicht möglich für eine bereits vor dem Antrag getätigte Anschaffung oder sonstige eingegangene Verpflichtungen.
- Die Unterstützung ist abhängig von einer aktuellen wirtschaftlich beeinträchtigten Lage (Bedürftigkeit); der Ausfüllhilfe können Sie entnehmen, welche Richtwerte hierfür gelten; wenden Sie sich gerne auch diesbezüglich an die Stiftung, um eine erste Einschätzung zu Erfolgsaussichten Ihres Antrags zu erhalten.
- Die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte kann Unterstützungen grundsätzlich nur auf ein Bankkonto auszahlen. Insbesondere Barüberweisungen durch die Post sind nicht möglich. Geben Sie daher bitte unbedingt Ihre Bankverbindung (IBAN) an. Änderungen sind anschließend, auch zu Ihrer Sicherheit, nur schriftlich möglich.
- Die Entscheidung über Ihren Antrag fällt der Bewilligungsausschuss der Stiftung, der auch mit selbst von Verfolgungsunrecht betroffenen Mitgliedern besetzt ist. Gegen ablehnende Entscheidungen steht Ihnen das Rechtsmittel des Widerspruchs zu.
- Leistungen aus dem Härtefallfonds können wiederholt bewilligt werden. Allerdings müssen seit der letzten Bewilligung mindestens 24 Monaten vergangen sein. Diese Wartefrist schließt Leistungen aus den Härtefallfonds der Bundesländer ausdrücklich mit ein.
Die Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur finden Sie hier.
Antragsdokumente und begleitende Informationen finden Sie auf der Seite der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte sowie hier.