Gemäß Gesetz über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur (Aufarbeitungsbeauftragtengesetz - AufarbBG M-V) vom 18. Februar 2019 unterrichtet der Landesbeauftragte einmal jährlich über seine Tätigkeit. Bis zum Inkrafttreten am 28. Februar 2019 unterrichtete die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR den Landtag gemäß Ausführungsgesetz zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR vom 6. Januar 1993 (Stasi-Unterlagen-Gesetz - Ausführungsgesetz - StUG-AG).