Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

Im Januar 2017 wurde die Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ bei der Landesbeauftragten für MV für die Stasi-Unterlagen eingerichtet, seit 2019 Landesbeauftragte für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Am 31. Dezember 2022 endete die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle. 

Die Stiftung unterstützte Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Sonderpädagogik, Psychiatrie oder Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden.

Betroffene oder deren Angehörige oder Betreuer konnten sich bis zum Meldeschluss am 30.06.2021 an die Anlauf- und Beratungsstelle wenden.

Die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung in MV war zuständig für alle Betroffenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern - auch wenn die Unterbringung 1949 bis 1975 in einer Einrichtung in der damaligen Bundesrepublik erfolgte.

Leistungen der Stiftung sind steuerfrei, nicht pfändbar und werden nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Das Foto zeigt die Außenstelle der Bezirksnervenklinik Schwerin in Dobbertin, Rückansicht Haus 16. Foto: Landeshauptarchiv Schwerin, LHA SN 7.11-1/31 BNK Schwerin, Signatur: Nr. 83

Mit Fragen zur Arbeit der Stiftung, der Anlauf- und Beratungsstelle sowie zur Schicksalsklärung können Sie sich an die Behörde der Landesbeauftragten wenden:

Tel. 0385/734006

Fax 0385/734007

Mail: post{at}lamv.mv-regierung.de


Hier erfahren Sie mehr über