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Bei sexuellem Missbrauch in Institutionen bis 31. August 2016 Hilfen beantragen

Pressemitteilung der Landesbeauftragten zum Fristablauf beim Fonds Sexueller Missbrauch für institutionellen Bereich


PRESSEMITTEILUNG
Schwerin, 19. August 2016

Bei sexuellem Missbrauch in Institutionen bis 31. August 2016 Hilfen beantragen
Fristablauf beim Fonds Sexueller Missbrauch für institutionellen Bereich

Am 31. August 2016 endet die Antragsfrist für Hilfen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch für Betroffene, die in ihrer Kindheit oder Jugend von 1949 bis 2013 in der Bundesrepublik oder der DDR in Institutionen sexuell missbraucht wurden. Für den Fonds sexueller Missbrauch im familiären Bereich sind Anträge auch über die ursprüngliche Frist vom 30. April 2016 hinaus weiterhin möglich.

Die Landesbeauftragte für MV für die Stasi-Unterlagen Anne Drescher empfiehlt Betroffenen, sich beim Fonds Missbrauch zu melden und über ihre Rechte zu informieren: „Die knappe verbliebene Zeit für den Antrag ist für viele Betroffene eine hohe Hürde. Die Ungleichbehandlung durch die Befristung im institutionellen Bereich sollte dringend überdacht werden. Wir erleben beispielsweise in Beratungsgesprächen ehemalige Sportler, die sich wegen des kürzlich in Kraft getretenen zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes aufgrund ihrer Gesundheitsschäden auf sehr schmerzliche Weise mit ihrer Vergangenheit auseinandersetzen und nun auch sexuellen Missbrauch durch Trainer in Sportclubs und Trainingsstätten thematisieren.“

Für den Missbrauch in Heimen für Kinder oder Jugendliche konnten sich ehemalige Heimkinder bis 30. September 2014 an den Fonds Heimerziehung in der DDR wenden. Das Ergänzende Hilfesystem institutioneller Bereich des Fonds Sexueller Missbrauch kann von ehemaligen Heimkindern daher nicht in Anspruch genommen werden.

Seit Mai 2013 sollen die Hilfen des Fonds in Form von Sachleistungen bis zu 10.000 Euro heute noch bestehende Folgen eines sexuellen Missbrauchs in staatlichen oder nichtstaatlichen Einrichtungen ausgleichen und mildern. Leistungen sind allerdings nur dann möglich, wenn sich das Bundesland, der Träger oder die Dachorganisation der Einrichtung, in welcher der Missbrauch stattgefunden hat, an dem Ergänzenden Hilfesystem beteiligt. Darunter sind bis jetzt der Bund, das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Evangelische Kirche Deutschland (EKD), Deutsche Bischofskonferenz (DBK), Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK), der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Kinderschutzbund und die Arbeiterwohlfahrt.

Anträge nimmt die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch, Glinkastraße 24, 10117 Berlin entgegen. Ein Infotelefon des Fonds ist unter 0800 400 10 50 am Montag, Mittwoch und Freitag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu erreichen. Weitere Informationen im Internet unter www.fonds-missbrauch.de.

Die Pressemitteilung zum Download finden Sie hier.





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