Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse des Forschungsprojektes „Aufarbeitung Zwangsadoptionen in der SBZ/DDR 1945–1989“ durch ein interdisziplinäres Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, der Universität Leipzig und der Medical School Berlin unter Leitung des Deutschen Instituts für Heimerziehungsforschung Berlin ist eine wichtige Forschungslücke zu der Frage politischer Motivation in Adoptionsverfahren in der SBZ/DDR geschlossen worden.
In dem fachübergreifend angelegten Projekt wurde das Handeln im Bereich der DDR-Jugendhilfe untersucht und detailliert herausgearbeitet, welche rechtlichen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten es gab und wie diese umgesetzt wurden. Analysiert und dargestellt werden Verläufe, Ausrichtung und Bedeutung von Kindesentzugsmaßnahmen und Adoptionsverfahren in der DDR. Die Auswertung von Betroffeneninterviews gibt Einblick in die persönlichen Erlebnisse und leidvollen Erfahrungen.
Die Forschungsergebnisse bestätigen die langjährigen Erfahrungen der Landesbeauftragten in der Beratung von Menschen, die als Eltern oder Kinder in der SBZ/DDR unterschiedliche staatliche Eingriffe in die Familienbeziehungen erlebten. Diese konnten bis zum dauerhaften Kindesentzug bzw. Verlust der elterlichen Beziehung führen und wirken sich bis heute als lebenslange große Belastung aus.
Die Adoption als endgültige Trennung zwischen Eltern und Kind erfolgte nicht selten unter erheblichem staatlichen und institutionellen Druck und wurde von den Betroffenen als Zwang erlebt. Dazu liefert die Studie ausführliche Erkenntnisse. Ein Nachweis für ein systematisches, planvolles und ex-plizit politisches Vorgehen des Staates innerhalb von Adoptionsverfahren ist nicht zu belegen. Gleichwohl ist eine Vielzahl dieser erfolgten Kindesentzugsmaßnahmen bis hin zur Adoption in massiven Drucksituationen und mit unverhältnismäßiger Härte zustande gekommen und somit Teil des Systemunrechts der SED-Diktatur.
In der Studie wird deutlich, dass eine wesentliche Motivation staatlichen Handelns in der DDR auf der ideologischen Grundannahme beruhte, Menschen zu allseits gebildeten sozialistischen Persönlichkeiten erziehen zu können. Das Wohl eines jeden Kindes war danach untrennbar mit den ideologischen Interessen der SED verbunden. Eltern waren diesem normativen Anspruch des Staates unterworfen. Ein Entzug des Erziehungsrechtes hatte somit nicht nur Schutzfunktion für die Kinder, sondern bildete auch ein gesellschaftliches Instrument der Disziplinierung und Einflussnahme auf die Eltern zur Durchsetzung sozialistischer Moral- und Wertvorstellungen.
Die Beratung der Landesbeauftragten zielt darauf, jeden einzelnen Ratsuchenden mit seinem persönlichen Anliegen zu begleiten, bei der Schicksalsklärung zu unterstützen und auszuloten, welche Aufarbeitungsmöglichkeiten und Hilfsangebote es gibt. Für diese Einzelfallprüfungen sind die Ergebnisse des Forschungsprojektes von hohem Nutzen.
Frank Ebert, Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Dr. Maria Nooke, Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur
Burkhard Bley, Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur
Dr. Nancy Aris, Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Johannes Beleites, Beauftragter des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Dr. Peter Wurschi, Landesbeauftragter des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Kontakt:
Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern
für die Aufarbeitung der SED-Diktatur
Burkhard Bley
Bleicherufer 7 | 19053 Schwerin
Tel.: 0385 – 734006 | Fax: – 734007
E-Mail: post@lamv.mv-regierung.de
Internet: www.landesbeauftragter.de
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