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V. l. n. r.: Burkhard Bley, Anne Maltusch, Axel Seitz bei der Landespressekonferenz am 14. Juli 2026 (Foto: L. Tschirschwitz/LAMV).


Erleichterungen bei Anerkennung von Haftschäden

SED-Aufarbeitungsbeauftragter mit Jahresbericht 2025 und zu Neuregelung der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden

 


Seinen Jahresbericht 2025 und erleichterte Regelungen bei der Anerkennung von Gesundheitsschäden für Betroffene von SED-Unrecht stellte der Landesbeauftragte für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur Burkhard Bley in der Landespressekonferenz am 14. Juli 2026 vor. Insgesamt 938 Ratsuchende wurden 2025 vom Beratungsteam des Landesbeauftragten betreut bei ihren Rehabilitierungsverfahren sowie bei der Schicksalsklärung für sich bzw. für Angehörige und damit fast ein Drittel mehr als im Vorjahr. Darunter waren etwa 300 zum Teil hochbetagte Betroffene von Zwangsaussiedlungen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze, welche bei Anträgen auf die seit Juli 2025 eingeführte Einmalzahlung unterstützt wurden.

 

Betroffene einer als SED-Unrecht anerkannten Freiheitsentziehung von mindestens 30 Tagen, die fachärztlich attestiert unter schweren seelischen Folgen dieses Unrechts leiden, haben künftig bessere Chancen auf monatliche Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts nach SGB XIV. Die Beweiserleichterungen bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden gelten für ehemalige politische Häftlinge und für Betroffene von Umerziehung in DDR-Spezialheimen sowie für Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen oder Zwangsaussiedlungen. Die Änderungen sind mit Bundesratsbeschluss vom Mai 2026 rückwirkend zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten und betreffen sowohl laufende, als auch seit 1. Juli 2025 entschiedene Verfahren.

 

„Die Erleichterungen bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden waren dringend notwendig. Viele Betroffene haben aufgrund der Beweisschwierigkeiten und der belastenden Verfahren ihre Ansprüche nicht geltend gemacht. Wenn derzeit in MV weniger als 100 Betroffene Leistungen aufgrund von Haftfolgeschäden erhalten, gibt es aus meiner Sicht eine Schieflage, denn über 3.000 Betroffene bekommen die sogenannte Opferrente. Für die Beantragung empfehle ich allen Betroffenen, die Unterstützung durch unser Beratungsteam zu nutzen. Für bereits verwaltungsrechtlich rehabilitierte Betroffene von DDR-Zwangsdoping gilt die Regelung leider nicht. Für die DDR-Sportgeschädigten sollte dringend ein dauerhafter Ausgleich geschaffen werden“, sagte der Landesbeauftragte Burkhard Bley.

 

Die Pressemitteilung finden Sie hier

 

Den Tätigkeitsbericht des LAMV für das Jahr 2025 finden Sie hier

 

Einen Beitrag des Nordkurier finden Sie hier.

 

Einen Beitrag des NDR finden Sie hier

 

Einen Beitrag der Agentur epd finden Sie hier.



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