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Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Foto: Bundesverwaltungsgericht / Michael Moser Images


Keine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für Betroffene des DDR-„Zwangsdopings“

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2024


Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27. März 2024 entschieden, dass DDR-Sportgeschädigte für die gesundheitlichen Folgen des in der DDR an ihnen vorgenommenen systematischen staatlichen Dopings keine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung in Anspruch nehmen können. Zwar wäre das staatliche Zwangsdoping als Maßnahme einzustufen, die in schwerwiegender Weise gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit, der Rechtssicherheit oder der Verhältnismäßigkeit verstoßen habe. Es habe aber nicht der politischen Verfolgung gedient oder einen Willkürakt im Einzelfall dargestellt. Dieses Erfordernis des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes wäre nicht erfüllt.

 

Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Entscheidung fínden Sie hier.

 

Eine Presseerklärung des Doping-Opfer-Hilfe e.V. zu der Entscheidung finden Sie hier.

 

Einen Bericht der FAZ zu der Entscheidung finden Sie hier.

 

Hintergründe zur Entscheidung vom juristischen Fachportal Beck-aktuell finden Sie hier.

 

Eine Stellungnahme der „Arbeitsgruppe DDR-Sportgeschädigter“ finden Sie hier.



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