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Blick in ein Magazin des Stasi-Unterlagen-Archivs am Standort Berlin. Foto: BArch


Interessen des Landes und der Betroffenen von SED-Unrecht zu Fragen der Stasi-Akten einbringen

Landtag Mecklenburg-Vorpommern wählt den Landesbeauftragten Burkhard Bley zum Mitglied des Beratungsgremiums des Bundesarchivs


Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wählte in seiner Plenarsitzung am 13. Dezember 2023 in offener Abstimmung mit großer Mehrheit den Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur Burkhard Bley zum vom Land zu bestimmenden Mitglied des Beratungsgremiums des Bundesarchivs für die Transformation des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv.

 

Der Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur Burkhard Bley sagte:

„Ich danke den Abgeordneten des Landtags Mecklenburg-Vorpommern für die große Zustimmung und das Vertrauen, mir diese Aufgabe zu übertragen. Wichtig ist für mich, wenn es um die Zukunft der Stasi-Akten geht, die Belange unseres Bundeslandes und die Interessen der Betroffenen von SED-Unrecht und Verfolgung in der DDR einzubringen.

 

Es ist von großer Bedeutung, die Unterlagen zu erhalten und den Zugang zu ihnen zu sichern. Die Akten der Geheimpolizei des SED-Staats sind für die meisten Rehabilitierungsverfahren als Nachweis unerlässlich. Ohne das Wirken der Staatssicherheit als wichtigem Machtinstrument der SED ist DDR-Geschichte nicht vollständig zu erklären. Die Stasi-Akten sind für die historische Forschung eine unverzichtbare Quelle neben den Überlieferungen von Verwaltungen, Parteien und Massenorganisationen.

 

Das Bundesarchiv steht vor der großen Herausforderung, möglichst bald in der Rostocker Innenstadt den zentralen Archivstandort für die Stasi-Unterlagen in Mecklenburg-Vorpommern zu errichten. Denn keiner der drei gegenwärtigen Archivstandorte im Land ist für die dauerhafte Lagerung von Akten nach modernen Archivstandards geeignet.

 

Für die Antragsteller auf Akteneinsicht sollte eine erhebliche Verkürzung der Bearbeitungszeiten erreicht werden. Zu verbessern wäre auch die inhaltliche Erschließung der Akten im Interesse von Forschungen.“

 

Der Bundestag hat am 19. November 2020 das Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten beschlossen. Mit Wirkung vom 17. Juni 2021 gingen die Stasi-Unterlagen in den Verantwortungsbereich des Bundesarchivs über, wo sie gesichert und als Sonderbestand mit den wesentlichen Maßgaben des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zugänglich bleiben. Die Außenstellen Neubrandenburg, Rostock und Schwerin bleiben für die Antragstellung und Akteneinsicht erhalten. Die Stasi-Akten der drei Außenstellen werden an einem Depotstandort in Rostock zusammengeführt.

 

Die Pressemitteilung des Landesbeauftragten zum Download finden Sie hier.



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Demokratie auf Achse - Auf Tour durch Mecklenburg-Vorpommern