"Die juristische Aufarbeitung des SED-Staats ist ebenso weitgehend gescheitert wie die medizinische. Bis heute fordern die Versorgungsämter von ehemals Verfolgten und Opfern die Beweisführung eines Kausalzusammenhangs zwischen Haft und Trauma, zwischen Schädigung und Berufsunfähigkeit. Das ist in den seltensten Fällen möglich. Eine angemessene Restitution - wie im Einigungsvertrag beschrieben - wird damit unmöglich," kritisiert Dr. Wolfgang Welsch in seinem Beitrag zur Fachzeitschrift "Psychoanalyse".