Nachdem in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt je 50.000,00 Euro über den landeseigenen Härtefallfonds an heute bedürftige ehemals politisch Verfolgte in M-V ausgezahlt werden konnten, tritt nun der Härtefallfonds des Bundes in Kraft.
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Zu allgemeinen Fragen der Antragstellung beraten wir Sie gern. Für individuelle Fragen zu Ihrem Antrag stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung zur Verfügung.