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Richtlinien für den bundesweiten Härtefallfonds treten in Kraft

Am 9. November 2025 machte die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur Evelyn Zupke die Richtlinien des bundesweiten Härtefallfonds öffentlich. Die Leistungen des Fonds richten sich an ehemals politisch Verfolgte der SED-Diktatur und können bei der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte beantragt werden.


Nachdem in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt je 50.000,00 Euro über den landeseigenen Härtefallfonds an heute bedürftige ehemals politisch Verfolgte in M-V ausgezahlt werden konnten, tritt nun der Härtefallfonds des Bundes in Kraft.

 

Informationen und Formulare finden Sie direkt auf der Homepage der Stiftung, auf unserer Seite unter Beratung oder auf unserer Seite im Downloadbereich.

 

Zu allgemeinen Fragen der Antragstellung beraten wir Sie gern. Für individuelle Fragen zu Ihrem Antrag stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung zur Verfügung.



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Demokratie auf Achse - Auf Tour durch Mecklenburg-Vorpommern