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Quelle: Psychonaught - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Syringe_Needle_IV.jpg


Antragsfrist für Doping-Opfer bis Ende 2018 verlängert

Bundestag beschließt Verlängerung der Antragsfrist des 2. Doping-Opfer-Hilfegesetzes


Der Deutsche Bundestag hat am 18. Mai 2017 beschlossen, die ursprünglich bis 30. Juni 2017 geltende Antragsfrist für das 2. Doping-Opfer-Hilfegesetz bis 31.12.2018 zu verlängern.

Einen entsprechenden Bericht des Deutschlandfunks finden Sie hier.

Mehr zur Antragstellung und Beratung zum Doping-Opfer-Hilfegesetz finden Sie hier.



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