Dopingopfer-Hilfegesetz

Der Leistungssport diente als Aushängeschild der DDR und sollte nach innen und außen über die Defizite des „real existierenden Sozialismus“ hinwegtäuschen. Die staatlich gelenkte Sportpolitik organisierte Erfolge auch durch den flächendeckenden Einsatz von Doping. Dabei wurden geschätzte 15.000 Leistungs- und  Nachwuchssportler auch zwangsweise oder in Unkenntnis gedopt. Viele ehemalige Sportler leiden heute unter erheblichen gesundheitlichen Spätfolgen.

Aus dem im August 2002 aufgelegten Hilfsfonds des bis Ende 2007 gültigen Dopingopfer-Hilfegesetzes erhielten lediglich 194 Betroffene Hilfeleistungen. Seit Juli 2016 gibt es ein Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz. Anspruchsberechtigt sind ehemalige Sportlerinnen und Sportler, die in der DDR ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen gedopt wurden und keine Leistungen des ersten Fonds bezogen haben. Mit der Entscheidung des Bundestags vom 18. Mai 2017 wurde die ursprüngliche Antragsfrist vom 30. Juni 2017 auf Ende 2018 verlängert. Eine erneute Verlängerung wurde im Herbst 2018 beschlossen. Weiterhin ist dabei die Entschädigungssumme von insgesamt 10,5 Millionen Euro auf 13,65 Millionen Euro aufgestockt worden. Ansprüche konnten bis 31.12.2019 beim Bundesverwaltungsamt gestellt werden.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat sich zur Aufarbeitung von Doping und Zwangsdoping in den drei Nordbezirken der DDR bekannt und mit Beschluss vom 28. Januar 2016 die Behörde der damaligen Landesbeauftragten als Anlaufstelle für betroffene ehemalige Sportlerinnen und Sportler benannt. Der Landesbeauftragte nimmt die Anfragen von in der DDR von Doping betroffenen und geschädigten Sportlern entgegen und arbeitet eng mit dem Verein Doping-Opfer-Hilfe e.V. zusammen.


Beratung

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Tel.: 0385 734006
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Tel.: 030/44710826
Mail: info{at}no-doping.org
Internet: www.no-doping.org



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Kontakt

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Beratung für in der DDR von Doping betroffene und geschädigte ehemalige Sportlerinnen und Sportler
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