Eine wichtige Forderung der friedlichen Revolution ist mit dem Recht auf Akteneinsicht in die eigene Stasi-Akte umgesetzt worden. Die Landesbeauftragte für MV unterstützt Sie bei der Wahrnehmung Ihres Rechts auf Akteneinsicht, berät Sie zur Antragstellung und auch zu Fragen nach der Akteneinsicht. Die Landesbeauftragte verfügt über die Akten aber nicht selbst.
Die Stasi-Unterlagen aus den drei ehemaligen Nordbezirken werden von den Außenstellen Neubrandenburg, Rostock und Schwerin des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) verwaltet. Den Antrag stellen Sie aus praktischen Erwägungen an die für Sie am besten erreichbare Außenstelle des Bundesbeauftragten.
Der Antrag muss persönlich unterschrieben sein und kann daher nur schriftlich eingereicht werden. Notwendig zur Antragstellung ist ein Identitätsnachweis, damit der Zugang Fremder zu Ihren Unterlagen ausgeschlossen werden kann. Dazu stellen Sie den Antrag entweder persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises in der Geschäftsstelle der Landesbeauftragten oder in den Außenstellen des Bundesbeauftragten oder senden den Antrag zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung an eine der Außenstellen. Die Adressen finden Sie hier.
Die Landesbeauftragte berät Sie zu Fragen der Überprüfungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz des Bundesbeauftragten.
Die Landesbeauftragte MV unterstützt und begleitet Projekte und Forschungsvorhaben, die sich mit zeitgeschichtlichen Themen in Mecklenburg-Vorpommern befassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz des Bundesbeauftragten.
Bleicherufer 7 | 19053 Schwerin
Bürgerberatung und Rehabilitierung
Charlotte Ortmann
Tel.: 0385 734006
e-mail: c.ortmann@lamv.mv-regierung.de
Bleicherufer 7 | 19053 Schwerin
Bürgerberatung und Rehabilitierung
Dr. Daniela Richter
Tel.: 0385 734006
e-mail: d.richter@lamv.mv-regierung.de