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Arzneimittel, die Sportlerinnen und Sportlern in der DDR als „unterstützende Mittel“ verabreicht wurden. Foto: Bley/LAMV


Doping-Opfer-Hilfe bis Jahresende beantragen

Landesbeauftragte weist auf Fristende zum 31. Dezember 2019 hin


PRESSEMITTEILUNG
Schwerin, 30. Oktober 2019

Doping-Opfer-Hilfe bis Jahresende beantragen
Landesbeauftragte weist auf Fristende zum 31. Dezember 2019 hin

Wer in der DDR als Sportlerin oder Sportler zwangsweise Dopingmaßnahmen ausgesetzt war, kann nur noch bis zum 31. Dezember 2019 Leistungen nach dem 2. Dopingopfer-Hilfegesetz beantragen. Anspruch auf diese finanzielle Hilfe haben geschädigte ehemalige Athleten, die in der DDR ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingsubstanzen verabreicht bekamen.

„Stellen Sie rechtzeitig bis Jahresende Ihre Anträge beim Bundesverwaltungsamt, um die Frist zu wahren. Erforderliche Nachweise und Gutachten können auch nachgereicht werden“, so der Aufruf von Anne Drescher, Landesbeauftragte für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, an die Betroffenen. Beratung, Hilfe und Begleitung bei der Antragstellung, der Recherche und der individuellen Aufarbeitung erhalten die Sportlerinnen und Sportler in der Anlauf- und Beratungsstelle, die 2016 mit Beschluss des Landtags bei der Landesbeauftragten eingerichtet wurde.

„In unserer Beratung begegnen uns psychisch sowie physisch schwer geschädigte Menschen. Die oft noch minderjährigen Sportlerinnen und Sportler waren erheblichem Leistungsdruck, massiven Gewalterfahrungen und einem von Konspiration und Zwang geprägten staatlichen System hilflos ausgesetzt“, berichtet die Landesbeauftragte Anne Drescher. „Die sportgeschädigten Betroffenen haben das damalige Verschwiegenheitsgebot stark verinnerlicht und weisen bis heute eine hohe Schamgrenze auf. Das ist eine große Hürde für Menschen, die ihre körperliche und psychische Gesundheit den sportlichen Erfolgen der ehemaligen DDR untergeordnet haben. Dabei erleben wir, wie wichtig die persönliche Aufarbeitung für die Betroffenen ist.“

Die Pressemitteilung der Landesbeauftragten zum Download finden Sie hier.



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