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Foto: Bley/LAMV


Stellungnahme der Landesbeauftragten zum FAZ-Beitrag „Gestohlene Kinder“ vom 24.06.2019

In „Briefe an die Herausgeber“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 2. Juli 2019


Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur Anne Drescher hat zu dem Beitrag „Gestohlene Kinder“, erschienen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24.06.2019, Stellung genommen. Veröffentlicht wurde die Stellungnahme in der Rubrik „Briefe an die Herausgeber“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 2. Juli 2019.

Den Wortlaut der Stellungnahme der Landesbeauftragten lesen Sie hier:
 

Am 24.06.2019 informierte ein Artikel in der FAZ unter der Überschrift „Gestohlene Kinder“ über eine gemeinsame Gesetzesinitiative von CDU/CSU und SPD, über die schon an diesem Freitag im Bundestag beraten werden soll.

Ärgerlich ist, dass auch in einer Zeitung wie der FAZ dem Text Mutmaßungen und Gerüchte einleitend als Erklärung vorangestellt werden.

Es gibt bis heute keinen einzigen belegten Fall, in dem in der DDR ein Kind für tot erklärt wurde, um es anschließend einer anderen Familie zur Adoption zu übergeben. Sie stellen in dem Artikel fest: „Bekannt ist, dass das SED-Regime missliebigen Eltern die Kinder entzog, um es verdienten Genossen möglich zu machen, diese zu adoptieren.“ Haben Sie dafür einen Beleg? Nur in dem man derartige Behauptungen häufig genug wiederholt, wird daraus keine gängige Praxis.

Eine der im gemeinsamen Antrag formulierten Forderungen zu einer Studie zum Thema „Adoptionen“ (nicht Zwangsadoptionen!) kann durchaus bejaht werden, ebenso, dass über Definitionen zu den Sachverhalten in diesem Themenrahmen nachgedacht werden muss. Gerade weil die Anfragen betroffener Familien im Raum stehen, sollte der Sache auf den Grund gegangen werden. Zum Thema DNA-Datenbank haben Experten zu Recht darauf verwiesen, wie problematisch aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten eine DNA-Datenbank ist. Von argentinischen Verhältnissen sind wir Lichtjahre entfernt. Eine DNA-Datenbank bringt keine Erkenntnisse für die Eltern, die ein frühverstorbenes Kind beklagen und auch den Eltern, die ihre Kinder zur Adoption freigegeben haben, ermöglicht es keine neuen Erkenntnisse.

Wir beraten und begleiten seit vielen Jahren betroffene Familien in diesen Fragen. Die angebotene Hilfe kann und muss sehr individuell sein. Wir suchen eine Balance zwischen der sachlichen Ebene der Aufklärung und dem emotionalen Umgang. Alle Eltern, die auf der Suche sind, sowohl zum Thema Adoptionen, als auch bei den frühverstorbenen Kindern, haben die Möglichkeit, sich an die Landesbeauftragten und die zuständigen Adoptionsstellen zu wenden. Dezentral und individuell! Hier erfahren sie Hilfe und Aufklärung. Eine zentrale Clearingstelle und weitere Forderungen sind unangebrachter Aktionismus und Geldverschwendung.

Anne Drescher
Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur

 



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