Am 28. Juni 2019 wurde im Deutschen Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR debattiert. Große Übereinstimmung bestand in der Forderung, die Rehabilitierungsgesetze zu entfristen. Anderenfalls könnten Betroffene nach dem 31.12.2019 keine Anträge nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen mehr stellen. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
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