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Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde


Bundestag beriet Rehabilitierungsgesetze

Sechstes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR


Am 28. Juni 2019 wurde im Deutschen Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR  debattiert. Große Übereinstimmung bestand in der Forderung, die Rehabilitierungsgesetze zu entfristen. Anderenfalls könnten Betroffene nach dem 31.12.2019 keine Anträge nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen mehr stellen. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Mehr über die Debatte, über Hintergründe und weitere Anträge erfahren Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestags hier.



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