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Stasi-U-Haft am Demmlerplatz Schwerin. Foto: Lothar Steiner/LStU


Bundestag beschließt Erhöhung der sogenannten „Opferrente“

Die Besondere Zuwendung für Haftopfer wird automatisch ohne Antrag erhöht / Erhöht werden auch die Ausgleichsleistungen nach beruflicher Rehabilitierung


Der Deutsche Bundestag hat am 4. Dezember 2014 die Erhöhung der Besonderen Zuwendung für Haftopfer, der sogenannten „Opferrente“, vom bisherigen Höchstbetrag von 250 Euro auf 300 Euro beschlossen. Die Erhöhung wird für diejenigen, die diese Leistung bereits beziehen, automatisch von den zuständigen Rehabilitierungsbehörden in den Ländern ohne neuen Antrag von Amts wegen rückwirkend zum Januar 2015 umgesetzt.

Das gilt auch für die Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, die von 184 auf 214 bzw. für Verfolgte, die Rente aus gesetzlicher Rentenversicherung aus eigener Versicherung beziehen, von 123 auf 153 Euro erhöht werden.

Die Landesbeauftragte für MV für die Stasi-Unterlagen Anne Drescher begrüßte die Erhöhung der Leistungen:

„Mit dieser Erhöhung werden die Beträge an die seit der Einführung der Besonderen Zuwendung 2007 bzw. der Ausgleichsleistungen 2003 beträchtlich gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst.

Viele Betroffene leiden auch heute noch unter den Folgen der Repression. Viele von ihnen sind seelisch beeinträchtigt und leiden unter den belastenden Erinnerungen mit Auswirkungen auf alle Lebensbereiche. Häufig konnten sie nach der Verfolgung beruflich nicht mehr Fuß fassen. Viele Betroffene leben in materiell schwierigen Verhältnissen und fühlen sich sozial und gesellschaftlich an den Rand gedrängt.

Die Besondere Zuwendung für Haftopfer und die Ausgleichsleistungen nach beruflicher Rehabilitierung tragen als regelmäßige monatliche Leistungen nachhaltig zur Verbesserung der materiellen Verhältnisse der Betroffenen bei. Sie werden überdies von vielen Betroffenen auch als ein Zeichen der Wertschätzung und Würdigung ihres Verfolgungsschicksals verstanden.

Dennoch bleiben nach wie vor Menschen von Leistungen ausgeschlossen, die in der Diktatur schlimme Verfolgungsschicksale erleiden mussten, wie Opfer von Zersetzungsmaßnahmen der Stasi, die Zwangsausgesiedelten und Verfolgte Schüler. Hier sollten in naher Zukunft noch Verbesserungen erreicht werden.“

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 04. Dezember 2014 finden Sie hier.
Das Plenarprotokoll finden Sie hier.
Die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz mit dem Wortlaut der angenommenen Entschließung finden Sie hier.



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