Neuigkeiten

Außenstelle der Bezirksnervenklinik Schwerin in Dobbertin, Rückansicht Haus 16, Foto: Landeshauptarchiv Schwerin, Bestand: LHA SN 7.11-1/31 BNK Schwerin, Signatur: Nr. 83, S-2017-161-002


Meldefrist für Stiftung verlängert

Anmeldung bei der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ bis 30. Juni 2021


Noch bis 30. Juni 2021 können sich Betroffene sowie deren Angehörige und Betreuer an die Anlauf- und Beratungsstelle für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ bei der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur wenden. Die Stiftung unterstützt mit ihren Leistungen Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der DDR zwischen 1949 und 1990 in psychiatrischen, sonderpädagogischen und Behinderteneinrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden. Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung haben die Verlängerung der Meldefrist um 6 Monate sowie der Bearbeitungszeit um 1 Jahr bis Ende 2022 beschlossen.

Die Landesbeauftragte Anne Drescher begrüßte die Verlängerung der Meldefrist:
„Aufgrund der Pandemie war es 2020 noch schwieriger, diese Betroffenengruppe zu erreichen. Die Verlängerung war daher notwendig und richtig.

Ich bitte Angehörige, Bekannte, Betreuungs- und Pflegepersonen, mögliche Betroffene anzumelden: Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Mail, schicken Sie ein Fax. Es geht um Menschen, die in der DDR als Minderjährige in Nervenkliniken, Behinderteneinrichtungen, in Internaten von Hilfs- und Sonderschulen z.B. für Hör- und Sehgeschädigte, aber auch als Rollstuhlfahrer in Alters- und Pflegeheimen untergebracht waren.

Betroffene berichten in den Beratungsgesprächen bei uns häufig über Schläge, Demütigungen, Essensentzug, Fixierung in Netzbetten. Sehr oft sind sie in ungeeigneten und mangelhaften Unterkünften untergebracht worden und haben nicht die notwendige Zuwendung, Förderung und Bildung erhalten.“

Kontakt:
Anlauf- und Beratungsstelle
Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
Bleicherufer 7 | 19053 Schwerin
Tel.: 0385 / 55 156 901 | Fax: 0385 / 734 007
E-Mail: stiftung{at}lamv.mv-regierung.de

Hintergründe
Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

Im Januar 2017 wurde die Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ bei der Landesbeauftragten für MV für die Stasi-Unterlagen eingerichtet, seit 2019 Landesbeauftragte für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung in MV ist zuständig für alle Betroffenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern.

Insgesamt haben sich seit 2017 bei der Anlauf- und Beratungsstelle für MV 1.365 Betroffene gemeldet. Mit diesen Betroffenen sind 904 Gespräche geführt worden, davon 633 als aufsuchende Gespräche. 817 von diesen Betroffenen haben Leistungen in einer Gesamthöhe von 7,5 Millionen Euro erhalten.

Die Stiftung wurde 2017 von Bund, Ländern und Kirchen für Betroffene in Ost und West errichtet und mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet. Bis Ende Juli 2020 haben sich bundesweit insgesamt 25.085 Betroffene bei den Anlauf- und Beratungsstellen gemeldet. Bisher sind an fast 16.000 dieser Betroffenen Leistungen in einer Gesamthöhe von über 166 Millionen Euro gezahlt worden. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit rund 5,9 Millionen Euro an der Finanzierung. Mit der Verlängerung der Stiftung bis Jahresende 2021 wird auch das Stiftungsvermögen um 17,5 Millionen Euro aufgestockt.

Die Pressemitteilung der Landesbeauftragten zum Download finden Sie hier.

Einen Beitrag des NDR, Radio MV finden Sie hier.



Demokratiebus

demokratiebus
Demokratie auf Achse - Auf Tour durch Mecklenburg-Vorpommern