Presse

Stasi-Akten, Quelle: BStU Neubrandenburg


„Auch für die Zukunft den Zugang zu den Stasi-Unterlagen sichern“

Landesbeauftragte Anne Drescher im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst


Die Landesbeauftragte für MV für die Stasi-Unterlagen Anne Drescher wurde vom Evangelischen Pressedienst (epd) zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) befragt. Den Beitrag finden Sie hier im Internetauftritt der Evangelischen Kirche in Mecklenburg-Vorpommern sowie untenstehend.


Synergieeffekte und Kosteneinsparungen
Stasi-Beauftragte Drescher für Zusammenführung der Stasi-Akten in Schwerin


25.03.2016 ǀ Schwerin.  Mecklenburg-Vorpommerns Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Anne Drescher, hat den Vorschlag begrüßt, dass die Außenstellen-Archive der Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) an einem zentralen Standort je Bundesland zusammengelegt werden sollen. Dadurch sei mit Synergieeffekten und Kosteneinsparungen zu rechnen, sagte Drescher. Wünschenswert für Mecklenburg-Vorpommern wäre, dass die Akten aus den Außenstellen Rostock, Neubrandenburg und Schwerin am staatlichen Archivstandort Schwerin zusammengeführt werden. In Schwerin könnten dann neben den Stasi-Unterlagen auch die Akten aus Verwaltung, Parteien und Massenorganisationen der DDR eingesehen werden.

Eine Expertenkommission des Bundestages will im April konkretere Pläne zur Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde veröffentlichen. Zu den ersten, bereits bekannt gewordenen Details gehört, dass in jedem Bundesland nur noch eine BStU-Außenstelle bestehen bleiben soll, die Stasi-Akten dem Bundesarchiv zugeordnet werden und die bisherige Forschungsabteilung der Behörde in ein unabhängiges Institut umgewandelt wird.

Für die Antragsteller ändere sich durch die Schließung der Außenstellen wenig, sagte Drescher. Schon jetzt würden in der Regel Kopien zugesendet und die Akten nicht persönlich in den zumeist sehr abgelegenen Standorten der Außenstellen eingesehen. Wichtig sei ihr, "dass sich durch die Neustrukturierung der Aktenzugang für die Antragsteller verbessert" und sich die langen Wartezeiten deutlich verkürzen. Die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Akteneinsicht liege derzeit noch bei drei Jahren.

Außerdem sei es bei der BStU ein Sonderfall und nach der friedlichen Revolution durchaus berechtigt gewesen, "dass ein Archiv in großem Umfang inhaltliche Forschungen betreibt" über die notwendigen Arbeiten zur Erschließung und Sicherung hinaus, sagte die Landesbeauftragte. Nun aber sei eine Überführung der Forschung in etablierte Strukturen an der Zeit. Es gebe eine breit aufgestellte Forschungslandschaft von Universitäten, kompetenten Institutionen und freien Wissenschaftlern. Regionale Forschungen würden darüber hinaus durch die Einrichtungen der Landesbeauftragten und der Landeszentralen für politische Bildung getragen sowie von engagierten Vereinen und Verbänden.

Die Öffnung der Akten eines Geheimdienstes sei das Symbol der friedlichen Revolution und "ein historischer Erfolg, auf den wir zu Recht stolz sein können", sagte Drescher. Es sei richtig und notwendig, rechtzeitig Planungen zu unternehmen, "um auch für die Zukunft den Zugang zu den Stasi-Unterlagen zu sichern".

Anhand der Stasi-Unterlagen könnten Schicksale von Menschen geklärt werden, so Drescher. Sie seien Beweismittel in Entschädigungsverfahren für politisch Verfolgte und dienten der Prüfung für die Eignung von Menschen für besondere Funktionen und Ämter. Darüber hinaus dokumentierten die Akten "das Ausmaß der Durchdringung der DDR-Gesellschaft durch die Staatssicherheit".

Im vergangenen Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 7.000 Anträge zur persönlichen Akteneinsicht gestellt. Das waren 1.311 weniger als im Vorjahr, sagte Drescher. Seit 1990 gingen im Nordosten rund 340.100 Anträge zur persönlichen Akteneinsicht ein. Von den knapp 4.000 Erstanträgen, die 2015 in Mecklenburg-Vorpommern gestellt wurden, kamen laut BStU 554, und damit etwa 14 Prozent, von Angehörigen Vermisster oder Verstorbener.
Quelle: epd



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