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Zelle in der ehemaligen zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR in Berlin-Hohenschönhausen. Foto: B.Bley/LAMV


Für SED-Unrecht nicht verantwortlich?

Zur Uraufführung des Dokumentarfilms „Kommunist“ mit Egon Krenz auf dem Filmfest Schwerin am 8. Mai 2026.


Am 8. Mai 2026 wurde in Schwerin im Rahmen des Filmkunstfests der Dokumentarfilm von Lutz Pehnert „Kommunist“ über Egon Krenz uraufgeführt. Im anschließenden Filmgespräch mit dem Protagonisten und dem Filmemacher meldete sich Burkhard Bley, der Landesbeauftragte für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, unter lautstarkem Protest eines Teils des Publikums zu Wort:


„Der Film ist misslungen. Er bietet relativ unwidersprochen ein Podium zur Beschönigung der DDR, sie wird weichgezeichnet. Zu uns in die Behörde kommen Menschen, die in politischer Haft waren. Insgesamt waren es etwa 250.000 Menschen, die in der DDR in politischer Haft waren. In der sowjetischen Besatzungszone und der frühen DDR verschwanden Menschen, die von den Russen verhaftet wurden. Die sind in Moskau erschossen worden. Das haben wir erst nach 1990 herausgefunden. Es gab Speziallager... Diese Seite der DDR – also Stasi kommt vor, Berufsverbote… – alles klar... Es ist mir zu schön, so schön war die DDR nicht, ich möchte sie nicht zurückhaben.“


Der Landesbeauftragte Burkhard Bley wird sich mit einer Beschwerde an die Filmförderung MV und die Organisatoren des Filmfests richten:


Der Film „Kommunist“ von Lutz Pehnert ist kein differenzierter Beitrag zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, sondern er vermittelt bewusst ein geschöntes Bild von der DDR, unterschlägt historische Fakten und bedient sich manipulativ der Bildsprache der DDR-Propaganda. Damit verhöhnen der Film und sein Protagonist Egon Krenz hunderte Todesopfer des unmenschlichen Grenzregimes und ihre Angehörigen und alle, die unter dem SED-Unrecht zu leiden hatten. Egon Krenz akzeptiert seine in einem rechtsstaatlichen Verfahren durch alle Instanzen festgestellte Schuld und die verhängte Strafe nicht. Hunderttausende Menschen sind in der DDR um der Macht willen verfolgt worden und leiden heute noch unter den Folgen von Haft, Zersetzung, Bespitzelung, Stigmatisierung, Benachteiligung. 

 

Für diese Betroffenen, aber auch für alle Menschen, die in der Friedlichen Revolution viel riskiert haben, ist es unerträglich, dass der Film Krenz ein Podium für das fortgesetzte Leugnen seiner persönlichen Verantwortung an dem Repressionssystem und seine Geschichtslegenden bietet und dass ihn der Film darüber hinaus zum aufrechten „Kommunisten“ stilisiert. Der Verpflichtung, die Kontroverse um Krenz historisch einzuordnen, sind weder die Filmförderung, noch die Veranstalter gerecht geworden.


Ein mit öffentlichen Mitteln geförderter Dokumentarfilm muss bei aller gebotenen Kontroversität in der Bewertung des Handelns historischer Personen dem Zuschauer die Möglichkeit bieten, sich anhand einer relevanten Auswahl von Fakten eine Meinung zu bilden. Hier ist die Filmförderung MV zu fragen, ob und wie eine Qualitätssicherung bei den geförderten Produktionen stattfindet. Dabei geht es ganz klar nicht um Eingriffe in die Kunstfreiheit oder Zensur.
 

 

Begründung


Der Film thematisiert zwar die Verurteilung von Egon Krenz wegen vier Todesfällen an der Grenze, indem in einem Ausschnitt aus einer Fernsehsendung kurz nach dem Urteil die Beweisführung ausführlich kritisiert wird. Unerwähnt bleibt in dem Film, dass das Urteil gegen Egon Krenz vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde und er sowohl vor dem Bundesverfassungsgericht als auch vor dem Europäischen Gerichtshof mit seinen Beschwerden gescheitert ist. Dabei nimmt Krenz den Rechtsstaat selbstverständlich für sich in Anspruch, akzeptiert aber diese Entscheidung nicht und strickt an der Legende von der angeblichen Siegerjustiz. Filmemacher Pehnert ist vorzuwerfen, dass er dieser Legende Vorschub leistet. Unwidersprochen darf Krenz in dem Film behaupten: „Ich bin kein Totschläger.“ Dem Zuschauer wird suggeriert, man habe Krenz zu Unrecht verurteilt. Auch wenn klar ist, dass der Film keine differenzierte juristische Diskussion dieses Falls leisten kann, ist zu kritisieren, dass er pauschal den heutigen Rechtsstaat in Frage stellt. Gerade hier würde sich ein Abgleich mit den Möglichkeiten und Methoden der DDR-Justiz aufdrängen. Ein Verfassungsgericht gab es in der DDR nicht. Nach gescheiterter Revision vor dem Obersten Gericht konnte lediglich noch ein Gnadengesuch an den Präsidenten bzw. Staatsrat eingereicht werden.


Kritik an den politischen Verhältnissen in der DDR wird in dem Film kurz abgehandelt und eine Verbindung zu der Rolle von Krenz als führender Vertreter des Apparats konsequent nicht hergestellt. Der Theologe Werner Krätschell, 1989 Pastor in Ost-Berlin, aktiv in der DDR-Opposition und an der Friedlichen Revolution beteiligt, berichtet über die Bedrängungen, die Kirche in der DDR erlebte, über die Bespitzelung durch die Stasi. Weihnachten 1989 besucht er den gestürzten Machthaber. Er stellt fest, dass Krenz getauft und konfirmiert ist und spricht in dem Film über christliche Fragen wie Buße und Vergebung. Aber weder in dieser Szene noch überhaupt im ganzen Film ist von Egon Krenz ein echtes Bekenntnis zu Schuld und Verantwortung zu hören. Ohne das Eingestehen von Schuld ist Vergebung und Versöhnung nicht möglich. Egon Krenz sucht für alles die Schuld bei anderen, die Verhältnisse im kalten Krieg, den Starrsinn der alten Genossen, die fehlende Kritik der Parteibasis.


Moderator Dietmar Kraus sprach im Filmgespräch Regisseur Lutz Pehnert auf die breite Verwendung von Archivmaterial an, das in der DDR zu Propagandazwecken hergestellt wurde, und fragte nach Möglichkeiten der Brechung, Distanz und Kontextualisierung. Pehnert erklärte, dass die gefilmten Szenen ja stattgefunden hätten, es seien Bilder, die existierten, es wäre viel Alltag gedreht worden und so hätte er das auch selbst erlebt. Er würde dem Zuschauer nicht abnehmen wollen, sich mit diesen Bildern auseinanderzusetzen und ihre Glaubwürdigkeit zu hinterfragen. Hier ist zu bezweifeln, ob dies einem jüngeren Publikum ohne Einordnung gelingen kann. Ein großer Teil des Premierenpublikums begeisterte sich an der opulenten DDR-Ikonografie und feierte Egon Krenz als Helden. Für diese Zielgruppe funktioniert der Film als ostalgische Selbstvergewisserung und es ist zu fragen, ob dies in kommerzieller Absicht einkalkuliert wurde. 

 

Eine weitere Protagonistin des Films, Solveig Leo, die seinerzeit jüngste LPG-Vorsitzende der DDR in Banzkow bei Schwerin, berichtet über die Vorzüge der sozialistischen Landwirtschaft und beklagt den Niedergang auf dem Land nach 1990. Zur historischen Wahrheit gehören hier die repressive Kollektivierung der Landwirtschaft und das Überwiegen von Misswirtschaft und Verschleiß in den landwirtschaftlichen Betrieben der DDR. Die Ursachen für die problematische Transformation nach 1990 werden nicht benannt. Letztlich waren es die DDR-Bürger selbst, die in der letzten und einzigen demokratischen Volkskammerwahl der DDR am 18. März 1990 den SED-Staat abgewählt und sich für die schnelle Wiedervereinigung entschieden hatten.


Zur Aufklärung der Funktion der beiden Szenen mit DEFA-Chef-Indianer Gojko Mitic mochte Filmemacher Lutz Pehnert nicht beitragen. Gezeigt wird, wie Gojko Mitic ein wildes Pferd zähmt und wie er am Marterpfahl mit Pfeilen eines feindlichen Stammes beschossen wird. Es wirkt befremdlich und weckt emotionale Assoziationen, die einer rationalen und sachlichen Auseinandersetzung mit der Person Krenz nicht förderlich sind. 

 

Der Film wurde am 8. Mai 2026 uraufgeführt, dem 81. Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom NS-Regime. Daher dankte Egon Krenz dem Publikum, dass es gerade an diesem Tag so zahlreich zur Filmpremiere erschienen sei. Im Film wird Egon Krenz am sowjetischen Ehrenmal in Treptow – vermutlich bei einer Gedenkveranstaltung am 8. Mai des Vorjahrs – gezeigt, wie er einem russischen TV-Sender ein Interview gibt. Zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine äußert sich Krenz nicht. Am Vormittag des 8. Mai 2026 nahm in Raben Steinfeld zum Gedenken an den Todesmarsch von KZ-Häftlingen ein älterer Herr in NVA-Uniform teil und salutierte. Der Film „Kommunist“ dürfte von Ewiggestrigen als Ermutigung verstanden werden.

 


Hintergrund


Quantitativ ist das SED-Unrecht nicht exakt zu beziffern. Die Bundesstiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur geht von etwa 250.000 Haftopfern (1) aus. Die Antragszahlen in Entschädigungsverfahren können eine Vorstellung von Dimensionen des Unrechts vermitteln: Von 1992 bis 2024 sind bei den zuständigen Gerichten insgesamt 288.727 Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung eingegangen, um unrechtmäßige Verurteilungen in der DDR aufzuheben. Als rechtsstaatswidrig gelten Verurteilungen beispielsweise aufgrund von DDR-Straftatbeständen wie landesverräterische Nachrichtenübermittlung, staatsfeindlicher Menschenhandel, staatsfeindliche Hetze, ungesetzliche Verbindungsaufnahme, ungesetzlicher Grenzübertritt, Boykotthetze, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung sowie Spionage. Bis Mai 2025 haben seit 1995 insgesamt 43.444 Menschen eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung beantragt, um politisch motivierte oder willkürliche Verwaltungsakte aufzuheben wie Eingriffe in Vermögen, Gesundheit, Beruf oder auch wegen Zersetzungsmaßnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit. Eine berufliche Rehabilitierung wegen unrechtmäßiger Eingriffe in Beruf und Ausbildung haben von 1995 bis Mai 2025 insgesamt 136.429 Menschen beantragt. (2) Der Forschungsverbund „Eiserner Vorhang“ hat 2023 eine Zahl von 429 gesicherten Todesfällen ermittelt, von Menschen, die von 1948 bis 1989 bei ihrer Flucht aus SBZ oder DDR zu Tode kamen, darunter 103 Menschen in Berlin, 133 Menschen an der innerdeutschen Grenze, 135 Menschen bei der Flucht über die Ostsee und 58 Menschen in Ostblockstaaten. (3)


Egon Krenz ist 1997 vom Berliner Landgericht im Zusammenhang mit vier Todesfällen an der Grenze als mittelbarer Täter wegen Totschlags zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung 1999 (4), eine Verfassungsbeschwerde wurde 2000 zurückgewiesen. (5) Am 13. Januar 2000 trat Egon Krenz seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Hakenfelde an, von wo er kurz darauf in die Haftanstalt Plötzensee verlegt wurde. Egon Krenz war im offenen Vollzug und konnte bald als Freigänger tagsüber außerhalb der Haft einer Beschäftigung nachgehen. Am 18. Dezember 2003 wurde er vorzeitig entlassen und der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

 

 

(1) Herausgeber: Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur: Übersicht über Beratungsangebote für Opfer politischer Verfolgung in der SBZ / DDR, Berlin 2020, aktualisiert 2024, S. 7 - www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/publikationen/uebersicht-ueber-beratungsangebote-fuer-opfer-politischer-verfolgung-der-sbzddr 

(2) Vgl. www.bundesjustizamt.de/DE/Service/Justizstatistiken/Justizstatistiken_node.html#AnkerDokument226654 

(3) Vgl. www.eiserner-vorhang.de/news/241114EndStatisitk1.html 

(4) Vgl. www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/98/5-632-98.php

(5) Vgl. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2000/bvg00-005.html

 

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

 

Medienberichte

NDR 1 Radio MV Nachrichten vom 11.05.2026, 12:09 Uhr

NDR Fernsehen | Nordmagazin, 11.05.2026, 19:30 Uhr: Debatte über die Kino-Doku "Kommunist"

NDR Kultur, 12.05.2026: Nach Vorwürfen: Filmemacher verteidigt Krenz-Dokumentation

SVZ, 12.05.2026: Krenzenlose DDR-Nostalgie: Egon Krenz und die Debatte um den Film „Kommunist“

Berliner Zeitung, 12.05.2026: „Was mich bis heute quält“: Egon Krenz in der Filmbiografie „Kommunist“

dpa, 12.05.2026: Wirbel um neuen Egon-Krenz-Film

Kulturkompass MV, 13.05.2026: „Kommunist“ – Egon Krenz auf dem Schweriner Filmkunstfest

Berliner Kurier, 13.05.2026: Kritik am Film „Kommunist“: Dokumentarfilm über Egon Krenz stößt auf Widerstand

critic.de, 30.05.2026: Kommunist – Kritik

 

 

 



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