Der Deutsche Bundestag hat am 18. Mai 2017 beschlossen, die ursprünglich bis 30. Juni 2017 geltende Antragsfrist für das 2. Doping-Opfer-Hilfegesetz bis 31.12.2018 zu verlängern.
Einen entsprechenden Bericht des Deutschlandfunks finden Sie hier.
Mehr zur Antragstellung und Beratung zum Doping-Opfer-Hilfegesetz finden Sie hier.
- Aktuelles
- Behörde
-
Beratung
- Akteneinsicht
- Rehabilitierung
- Strafrechtliche Rehabilitierung
- Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
- Berufliche Rehabilitierung
- Bundesweiter Härtefallfonds für Opfer der SED-Diktatur
- Häftlingshilfegesetz
- DDR-Heimerziehung
- Dopingopfer
- Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
- Härtefallfonds SED-Unrecht
- Recherche
- Beratungstour
- Zeitzeugenaufrufe
- Bildung / Forschung
- Publikationen
- Projektförderung