DDR-Heimerziehung

Fonds „Heimerziehung in der DDR“

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern (MV) hatte am 1. Juli 2011 beschlossen, dass die Anlauf- und Beratungsstelle für MV bei der Landesbeauftragten eingerichtet wird. Eine Lenkungs- und eine Arbeitsgruppe aus Bund und neuen Ländern hat aufgrund des Bundestagsbeschlusses vom 9. Juni 2011 die Heimerziehung in der DDR untersucht und Vorschläge für die Umsetzung einer Fondslösung auch für die Betroffenen der DDR-Heimerziehung gemacht. Die Ergebnisse wurden am 26. März 2012 vorgestellt und die Einrichtung des Fonds beschlossen. Die Landesregierung und die Bundesregierung stimmten am 5. Juni bzw. am 13. Juni zu.

Für Betroffene von Einweisungen in Heime und Jugendwerkhöfe in der DDR 1949 bis 1990 wurde zum 1. Juli 2012 der Fonds „Heimerziehung in der DDR“ eingerichtet.
Der Fonds bot Hilfen als Ausgleich und zur Milderung der Folgen der Heimerziehung, unter denen die Betroffenen immer noch leiden.

Die Anlauf- und Beratungsstelle MV war zuständig für alle Betroffenen mit aktuellem Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern und für Betroffene aus den alten Bundesländern und dem Ausland, wenn die einweisende Behörde ihren Sitz im Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommern hatte.

Meldungen zur Berücksichtigung durch den Fonds waren bis 30. September 2014 möglich. Leistungsvereinbarungen konnten bis Ende 2017 eingereicht werden. Der Fonds endete am 31.12.2018.

Der Fonds „Heimerziehung in der DDR“ war nicht rechtsfähig. Entscheidungen des Fonds waren keine Verwaltungsakte im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (§ 35 VwVfg). Auf die Leistungen des Fonds bestand kein Rechtsanspruch. Die Vergabe der Leistungen erfolgte durch eine im Beratungsgespräch geschlossene privatrechtliche Vereinbarung.



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Demokratie auf Achse - Auf Tour durch Mecklenburg-Vorpommern