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Deutsche Umsiedlerinnen aus der Sowjetunion und Jugoslawien bei ihrer Ankunft im Durchgangslager Gronenfelde 1948. Das Lager Gronenfelde bei Frankfurt (Oder) war auch für viele zivildeportierte Zwangsarbeiter die erste Station in Deutschland nach der Entlassung aus dem Arbeitslager. Foto: Bundesarchiv, Bild 183-1983-0422-309 / Donath, Otto / CC-BY-SA 3.0


Entschädigung für Zwangsarbeit in sowjetischen Lagern

Anerkennungsleistung bis 31. Dezember 2017 beantragen


Deutsche Zivilisten, die während oder nach dem Zweiten Weltkrieg bis längstens März 1956 für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten, können bis 31. Dezember 2017 beim Bundesverwaltungsamt eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 Euro beantragen. Dies betrifft vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche, die von der sowjetischen Besatzungsmacht in Lager verschleppt wurden und dort unter menschenunwürdigen Bedingungen Schwerstarbeit verrichten mussten.

Politische Häftlinge, die in sowjetischen Arbeitslagern inhaftiert waren, können die Leistung ebenfalls beantragen. Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sollen dabei nicht angerechnet werden.

Ausgenommen von der Anerkennungsleistung sind Kriegsgefangene. Wer aus der Kriegsgefangenschaft in die DDR zurückgekehrt ist, konnte bis 30. Juni 2009 eine Entschädigung bei der Heimkehrerstiftung beantragen. Zum 31. Dezember 1993 endete die Antragsfrist des Entschädigungsgesetzes für westdeutsche Kriegsgefangene.

Ausgeschlossen von Leistungen bleibt, wer als unwürdig erachtet wird. Ausschließungsgründe sind beispielsweise Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit, Vorschubleisten der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft.

Zuständig für die Antragstellung ist das:
Bundesverwaltungsamt (BVA)
- Außenstelle Hamm -
Alter Uentroper Weg 2
59071 Hamm

Ansprechpartner beim BVA ist Herr Rainer Hoffstedde,
Telefon: 022899358-9800,
E-Mail: AdZ{at}bva.bund.de.

Weitere Informationen, ein Merkblatt und das Antragsformular erhalten Sie hier:
www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/Zwangsarbeiter/
zwangsarbeiter_node.html

Mit Fragen zum Antragsverfahren oder auch der Bitte um Unterstützung können sich Betroffene gern im Rahmen der Bürgerberatung an die Landesbeauftragte für MV für die Stasi-Unterlagen wenden:
Tel. 0385/734006
E-mail: c.ortmann{at}lstu.mv-regierung.de

Die Pressemitteilung der Landesbeauftragten zum Download finden Sie hier.



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